Mittwoch, 24. August 2011

Bundessozialgericht entscheidet anders

In 3. Instanz hat das Bundessozialgericht nun entschieden, dass die Kinder das Geld der Oma doch behalten dürfen - allerdings nur wegen eines Formfehlers der Arbeitsagentur - das Urteil ist also auch in Zukunft kein Garant dafür, dass Geldgeschenke nicht angerechnet werden.

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