Dienstag, 23. August 2011

Geld statt Spielzeug bei Hartz IV? Nein Danke!

Die Sitte oder besser Unsitte, an Festtagen wie Weihnachten oder dem Geburtstag einfach einen Überweisungsträger auszufüllen und so das Kind mit dem so ziemlich unpersönlichsten Geschenk zu "beglücken", das man sich vorstellen kann, hat bei Hartz IV-Empfängern im ungünstigsten Fall zur Folge, dass der Hartz IV-satz entsprechend gekürzt wird.

Leider kein Scherz, sondern traurige Realität, wie dieser Artikel aus dem KStA beweist.

Oma und Opa sollten sich daher in Zukunft lieber die Mühe machen und wirklich ein Geschenk, z. B. etwas zum Spielen, besorgen, dann das fällt dann nicht unter diese Regelung.

Wieso Geldgeschenke zu kirchlichen Ereignissen wie Firmung, Kommunion und Konfirmation gegenüber einem Geburtstag oder Weihnachten besser gestellt werden, ist dann wieder eine ganz andere Frage.

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